Wartung und Installation von Feststellanlagen an Brandschutztüren und -toren
Eine Feststellanlage ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren zwischen Brandabschnitten).
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.
Feststellanlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig lt. Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter (in der Norm „Fachkraft für Feststellanlagen“ genannt) oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen.
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