Die Anforderungen im vorbeugenden Brandschutz sind in den letzten Jahren gestiegen.
Es gibt eine Menge an Gesetzen und Richtlinien, die man im Betriebsalltag zusätzlich im Auge behalten muss.
Laut §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)und nach Aufforderung durch die Behörden muss jedes Unternehmen mit einem erhöhten Risiko über speziell ausgebildete interne oder externe Brandschutzbeauftragte verfügen.
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten :
Der Leistungsumfang kann individuell festgelegt werden.
Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Mögliche Leistungen:
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