Brandschutzbeauftragter

externe Brandschutzbeauftragung

Die Anforderungen im vorbeugenden Brandschutz sind in den letzten Jahren gestiegen.

Es gibt eine Menge an Gesetzen und Richtlinien, die man im Betriebsalltag zusätzlich im Auge behalten muss.


Laut §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)und nach Aufforderung durch die Behörden muss jedes Unternehmen mit einem erhöhten Risiko über speziell ausgebildete interne oder externe Brandschutzbeauftragte verfügen.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten :

  • effektive Abwicklung aller Aufgaben
  • Sicherstellung der Aktualität aller Brandschutzunterlagen und -pläne
  • keine Bindung interner Ressourcen
  • keine Vernachlässigung oder Verdrängung der Aufgaben durch den Tagesablauf im Unternehmen
  • keine Beeinflussung der Objektivität durch “Betriebsblindheit”


Der Leistungsumfang kann individuell festgelegt werden.

Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Mögliche Leistungen:

  • Ermittlung von Brandgefahren vor Ort
  • Beratung zu Prüf- und Wartungsintervallen brandschutztechnischer Anlagen
  • Aktualisierung und Pflege der Brandschutzordnung, der Feuerwehrpläne, sowie der Flucht- und Rettungspläne
  • Unterweisungen zum Brandschutz
  • regelmäßige Dokumentation


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