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Der aktuelle Stand zum Thema fluorbelastete Feuerlöscher

Mit Blick auf die Zukunft des Brandschutzes und unserer Umwelt möchten wir Sie über eine wichtige Entwicklung informieren, die jeden Betrieb betrifft: das bevorstehende Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). PFAS werden auch „forever chemicals“ genannt, da diese von der Umwelt nur sehr schwer abgebaut werden können. Nach aktuellem Stand, werden nach Inkrafttreten dieser Regulierung innerhalb von fünf Jahren die Verwendung aller PFAS-haltigen Feuerlöschschäume vollständig verboten sein.

Aktueller Stand der Regulierung:

Die Europäische Union strebt an, die Verwendung von PFAS aufgrund ihrer langanhaltenden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit einzuschränken. Diese Chemikalien sind in einer Vielzahl von Produkten vorhanden, z.B. in Haushaltsgeräten, Kleidung, Nahrungsmittelverpackungen, Körperpflegeprodukten, Teflonprodukten, Chip- & Elektroindustrie als auch in der E-Mobilität, einschließlich in Feuerlöschschäumen, und stehen im Fokus wegen ihrer schwer abbaubaren und potenziell gesundheitsgefährdeten Eigenschaften. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Empfehlungen für Übergangsfristen vorgelegt, die es der Industrie ermöglichen sollen, sich auf fluorfreie Alternativen umzustellen, ohne den Brandschutz zu beeinträchtigen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Emissionen von PFAS in die Umwelt zu minimieren und gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten.

Aktuell beschriebene Übergangsfristen:

  • Sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Verbots ist das Inverkehrbringen von Feuerlöschern, die PFAS/PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.

 

  • Innerhalb von fünf Jahren nach der Einführung des Verbots ist die Nutzung von Feuerlöschern, die PFAS/ PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.

 

  • Für die Schifffahrt könnte eine Ausphasungsfrist von fünf Jahren vorgeschlagen werden.

 

  • Feuerwehren von: Flughäfen, Bundeswehr, Offshore- und Onshore, Öl- / Gas- und Kraftwerken, Müll-Deponien, Lebensmittel- als auch Metall-Produktionen sowie der Verarbeitenden Industrie könnte eine Übergangsfrist von 10 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.

Aufgrund der vorliegenden Informationen und der aktuellen Regulierungsdiskussionen gehen wir davon aus, dass das Verbot von PFAS/ PFHxA-haltigen Feuerlöschschäumen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht werden könnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einschätzung auf den momentan zugänglichen Quellen basiert und eine offizielle Bestätigung durch die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten noch aussteht. Trotz dieser Ungewissheit sind wir überzeugt, dass die Richtung hin zu einem Verbot klar ist.

Unsere Maßnahmen und Empfehlungen:

In Erwartung dieser Änderungen haben wir bereits begonnen, unser Produktangebot anzupassen, um fluorfreie Feuerlöschmittel zu integrieren, die bereits heute den bevorstehenden Regulierungen entsprechen und zugleich effektiven Brandschutz bieten. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Umstellung nicht nur eine gesetzliche Anforderung erfüllt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und zur öffentlichen Gesundheit leistet.

Wir empfehlen unseren Kunden, die bevorstehenden Änderungen aktiv zu begleiten und die Einführung fluorfreier Alternativen in Betracht zu ziehen. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie bei der Auswahl und Implementierung der geeigneten Lösungen zu unterstützen.

Aktionsschritte für Ihren Betrieb:

  • Bewertung des Bestands: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Feuerlöschmittel und identifizieren Sie jene, die PFAS/ PFHxA enthalten.
  • Planung der Umstellung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
  • Beratung und Unterstützung: Nutzen Sie unsere Expertise, um die optimalen PFAS/ PFHxA-freien Lösungen für Ihren Bedarf zu finden.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen und für Ihr Engagement, mit uns zusammen für einen nachhaltigeren und sichereren Brandschutz zu arbeiten. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.

Stand: 04/24

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